Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 24.10.2020 |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 23.10.2020 |
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21.10.2020 tritt am 24.10.2020 in Kraft. Zusammen mit unserem Partner UV Sachsen haben wir die wichtigsten Fakten sondiert:
Bei einer Inzidenz von 35 muss:
Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:
Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:
Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de
Zuletzt geändert am: 23.10.2020 um 08:14
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.